„Oh du Fröhliche Shoppingzeit“

„Oh du Fröhliche Shoppingzeit“
Die Weihnachtskampagne der Rathaus Passagen und des Rosenhof Chemnitz

„Weihnachten ist keine Saison, Weihnachten ist ein Gefühl“ – Edna Ferber

Die zwei Standorte Rathaus Passagen und Rosenhof Chemnitz laden mit ihren über 90 Händlern, Gastronomen und Dienstleistern dazu ein, die Weihnachtszeit FRÖHLICH zu verbringen und dieDinge, die wirklich zählen zu zelebrieren. Warum sind die Rathaus Passagen und der Rosenhof Chemnitz die perfekten Standorte für das Weihnachtsshopping?

Einzigartige Geschenke – Die meisten der Geschäfte sind inhabergeführt und existieren nur an diesem Standort. Somit finden Kunden hier kreative, individuelle und liebevolle Geschenke. Zudem wird eine persönliche Beratung garantiert. Große Vielfalt – ob für das perfekte Geschenk unter dem Weihnachtsbaum oder das eigene Weihnachtsoutfit, die Auswahl der Geschäfte überzeugt durch Vielfalt und zahlreiche Marken. Moderne Brillen (Suchsland Optik & Augenoptik Aktuell), die perfekte Frisur (Gentlemen‘s Barberclub & Salon Beauty), erzgebirgische Holzkunst  (Erzgebirgshaus), bezaubernder Schmuck (Schmuckstück & Juwelier Roller), Kinderspielzeug (STEKO – Spielhaus), das perfekte Outfit (BLOB, Lagatta, Lacoste, Solekitchen, Damenmode Style uvm.) – für jede Geschenkidee gibt es bei uns die passenden Geschäfte.

Genussfaktor – Weihnachten bedeutet auch einfach mal zu genießen. Die Gastromeile bietet mit 13 Restaurants, Bars und Cafés eine internationale Auswahl an Köstlichkeiten, die das Weihnachtsshopping versüßen. So kann man als Verschnaufpause vom Geschenkeshopping von einer heißen Schokolade beim Café und Tee Contor über ein weihnachtliches Gericht im la bouchée, einen Burger im Hans im Glück bis hin zum indischen Curry bei Namaste India oder brasilianischem Rindersteak im Brazil alles genießen.

Stressfreie Weihnachten – Anstatt Lieferkosten zu zahlen und dann noch durch verlängerte Lieferzeiten ins Schwitzen zu geraten, liegt das Geschenk hier garantiert rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum.

Gemeinsam für Ihr Weihnachtsglück

Sven Hertwig, Standortkoordinator Rathaus Passagen und Rosenhof Chemnitz & Inhaber exclusiv events:

„Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, nach vorn zu blicken. Weihnachten ist eine glückliche Zeit und das soll auch dieses Jahr so werden. Die Händler und Gastronomen geben alles, um die Kunden in Weihnachtsstimmung zu bringen. Lassen Sie sich bezaubern “

Corona Update: Aktuelle Bekanntmachungen

Aufgrund der aktuell steigenden Inzidenzen in unserem Freistaat gibt es im Rahmen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle auch in weiten Bereichen unseres Standortes neue Einschränkungen und Vorgaben.

Eine Übersicht finden Sie auf der folgenden Webseite immer aktuell. Wir bitten Sie sich im Interesse der eigenen Gesundheit und derer Ihrer Mitmenschen um Ihr Verständnis und Berücksichtigung.

 

Folgende Paragraphen der neuen Verordnung ergeben sich als besonders relevant für die vertretenen Bereiche unseres Shopping- & Erlebnis Standortes:

§ 8 Handel
(1) Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber für den Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften. Zulässig ist die Öffnung für Publikumsverkehr täglich zwischen 06:00 Uhr und
20:00 Uhr.
(2) Absatz 1 gilt nicht für den Zugang zu Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte,
Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker,
Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für
Gewerbetreibende.
(3) In Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu
800 qm darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn qm Verkaufsfläche aufhalten. Bei Großund Einzelhandelsgeschäften sowie Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm darf
sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens ein Kunde pro zehn qm Verkaufsfläche
und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche
aufhalten. Für Einkaufszentren ist für die Berechnung nach den Sätzen 1 und 2 die jeweilige
Gesamtverkaufsfläche anzusetzen. Durch ein mit eigenem oder beauftragtem Personal abgesichertes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im
Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu Schlangenbildungen kommt.
Die zulässige Höchstkundenzahl, welche gleichzeitig anwesend sein darf, ist im Eingangsbereich sichtbar auszuweisen.
(4) Die Abholung vorbestellter Ware ist ohne die zeitliche Einschränkung des Absatz 1 Satz 2
zulässig (click & collect).

§ 9 Dienstleistungen
(1) Die Ausübung und die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, die nicht medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sind untersagt. Bei der Inanspruchnahme von zulässigen körpernahen Dienstleistungen besteht die
Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Dienstleister.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Friseur- und Bartpflegedienstleistungen. Es besteht die Pflicht zur
Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises für Kundinnen und Kunden und zur Kontrolle
der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Dienstleister.(3) Für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfoder Genesenennachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und
zur Kontakterfassung in Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und vergleichbaren Einrichtungen und Angeboten. Für Unterrichtende besteht abweichend von Satz 1 die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.
(4) Die Öffnung von Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen, für Publikumsverkehr ist untersagt.
[…]

§ 10 Gastronomie
(1) Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, zur Kontrolle
der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber oder Veranstalter und zur Kontakterfassung für
den Zugang zu Gastronomiebetrieben. Zulässig ist die Öffnung für Publikumsverkehr täglich
zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr.
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für:
1. Angebote, die für die Versorgung obdachloser Menschen erforderlich sind,
2. Angebote zur Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern, die beruflich bedingt Waren oder Güter auf der Straße befördern und dies jeweils durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können,
3. nichtöffentliche Personalrestaurants, Kantinen und Mensen,
4. Lieferangebote und Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ohne die
zeitliche Einschränkung des Absatz 1 Satz 2,
5. Bewirtung von Gästen in Beherbergungsbetrieben.

Abgesagt: Am 26.11. eröffnet unser Weihnachtsmarkt

UPDATE: DER WEIHNACHTSMARKT FINDET IN DIESEM JAHR AUFGRUND DER CORONA-PANDEMIE NICHT STATT!

Ab dem 26. November wird es auch in den Rathaus Passagen so richtig weihnachtlich! Dabei steten die Rathaus Passagen besonders entlang der Inneren Klostertraße für mittelalterliches Flair und eine einzigartige Atmosphäre. Wer zwischen Gauklern und tollen Attraktionen für die Kids hier noch keine der Köstlichkeiten vom Feuer, aus dem Backofen und natürlich vom traditionellen Glühwein probiert hat, der sollte in in diesem Jahr unbedingt vorbeischauen. Nicht nur zahlreiche handgemachte Geschenkideen an all den liebevoll gestalteten Hütten locken täglich viele Besucher*innen in unsere Rathaus Passagen. Auch unsere Händler*innen sind bereits in weihnachtlicher und natürlich auch winterlicher Stimmung. Ob für erste Weihnachtseinkäufe oder Winter Essentials von Kopf bis Fuß für Groß und Klein – Nur bei uns finden Sie das Einzigartige für sich und Ihre Liebsten.

Neben den üblichen Geschäftszeiten unserer Händler*innen hat der Chemnitzer Weihnachtsmarkt in diesem Jahr immer Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 20:00 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.

WICHTIG: Aufgrund der aktuellen der Corona Situation können sich einige Themen, wie beispielsweise das Hygiene Konzept und ggf. Öffnungszeiten bzw. Veranstaltungen ändern! Aktuelle Hinweise zum Weihnachtsmarkt findest Du immer Aktuell unter chemnitz.de.

*Alle Angaben sind ohne Gewähr.